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Bürgergeld: neue Regelungen ab dem 1. Januar 2023

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Das viel kritisierte Arbeitslosengeld II ist abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2023 tritt dafür das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Diese finanzielle Unterstützung seitens des Staates soll unter anderem die Situation von Menschen mit einer Grundsicherung erheblich verbessern. Ziel der Unterstützung ist es, diese bürgernäher, unbürokratischer und zielorientierter an die Bedürftigen zu bringen. Darüber hinaus sollen Bürger in der Grundsicherung besser qualifiziert für dauerhafte Jobs werden. Dank der neuen Gesetzeslage erhält ein alleinstehender Erwachsener jetzt 53 Euro mehr als bislang. Auch was das Gespartes anbelangt, hat sich einiges geändert. Private Vermögen dürfen erst ab einem Wert von 40.000 Euro angetastet werden. Die Freibeträge bei geringen Einkünften wurden ebenfalls angehoben. Bis zu 30 Prozent sind jetzt frei.

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