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Ein neues Kinderzimmer von Tchibo: Gewinnen Sie einen Gutschein für die neue Kindermöbel-Kollektion im Wert von 150 Euro

Gewinnspiele
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Jede Menge Platz und Möglichkeiten zum Verstauen und Platz sparen bietet die neue Kindermöbel-Kollektion von Tchibo. Mit den neuartigen Schranksystemen, Regalen, Betten und Kommoden erhalten Sie die Gelegenheit, selbst aus kleinen Kinderzimmern ein echtes Platzwunder zu zaubern. Die Möbelstücke sind so gestaltet, dass sie viel Stauraum haben und selbst das Bett verfügt über einen Bettkasten mit jeder Menge Platz. Wenn Sie die Kollektion kennenlernen möchten und einen Gutschein für die neue Kollektion im Wert von 150 Euro gewinnen möchten, nehmen Sie noch bis zum 4. August 2022 am Gewinnspiel teil.

Platzwunder und minimalistisches Design: Entdecken Sie die Kindermöbel-Welt von Tchibo und machen Sie sich und Ihrem Liebling eine Freude

Die dezenten Farben in Weiss und Eichendekor-Optik sind ideal als Kontrast zu bunten Spielsachen, Kuscheltieren und typischer Dekoration für Kinderzimmer. Das hat den Vorteil, dass das Kinderzimmer von Tchibo sozusagen „mitwächst“, denn es ist auch als Jugendzimmer in ein paar Jahren immer noch schön anzusehen und wirkt nicht zu verspielt. Regale, Kommoden und Schränke bieten jede Menge Platz zum Verstauen und Verstecken von allen Lieblingsspielsachen. Gleichzeitig ist die Kollektion „made in Germany“, was durch die kurzen Produktionswege auch der Umwelt einen Gefallen tut. Auf www.tchibo.de können Sie die ganze Kollektion entdecken.

Wie können Sie einen von drei Gutscheinen im Wert von 150 Euro für Kindermöbel von Tchibo gewinnen?

Sie begeben sich einfach auf die Aktionswebseite und erwähnen unter dem Gewinnspiel-Artikel, welches Möbelstück Sie für Ihr Kinderzimmer benötigen. Damit Sie einen Kommentar hinterlassen können, müssen Sie ein registrierter User bei COUCH sein. Per Losverfahren werden die Gewinner:innen ermittelt. Bitte bedenken Sie, dass nur Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland an dem Gewinnspiel teilnehmen können. Ausgeschlossen ist eine Barauszahlung des Gewinnes oder eine Übertragung auf eine dritte Person. Sie müssen eigenhändig an der Aktion teilnehmen.

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