
Entfristung der Homeoffice-Pauschale: Erhöhung der Pauschale im Jahr 2023 vorgesehen

Die Pandemie und die Energiekrise haben dazu geführt, dass viele Angestellte von zu Hause aus arbeiten konnten bzw. mussten. Das System hat sich in zahlreichen Bereichen bewährt und soll nun vonseiten der Bundesregierung verbessert werden. Bestimmte steuerpflichtige Arbeitnehmer können ab sofort weiterhin die Homeoffice-Pauschale beziehen bzw. neu geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie von zu Hause aus ihre Arbeit verrichten. Eine Befristung der Pauschale wird abgeschafft. Doch nicht nur das. Steuerpflichtige, die die Homeoffice-Pauschale beziehen, dürfen in den kommenden Jahren mit einer Erhöhung des Betrags rechnen. Damit sollen vor allem Familien mit kleineren Wohnungen entlastet werden.
Ab dem Jahr 2023 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu 6 Euro in ihrer Einkommenssteuererklärung auf diesen Posten geltend zu machen. Ferner wird die Pauschale von bisher 600 Euro jährlich auf mehr als das Doppelte, auf bis zu 1.260 Euro pro Jahr, erhöht. Damit sorgt die Bundesregierung in der neuen Gesetzgebung dafür, dass Sie in der Zukunft über 210 Homeoffice-Tage begünstigt werden. Bisher waren es nur 120 Tage, die steuerlich begünstigt behandelt wurden. Sie benötigen, um in den Genuss des Steuervorteils zu gelangen, nicht einmal ein besonderes Arbeitszimmer in Ihrem Haushalt. Ein separates Arbeitszimmer ist keine Bedingung mehr, um von den Steuerbegünstigungen zu profitieren.
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