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Flug verspätet oder Flug verpasst: Wie sind Ihre Fluggastrechte?

Tipps & Tricks
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Es ist immer wieder ein großes Ärgernis für Passagiere, wenn Anschlussflüge durch Verspätungen verpasst oder Flüge gestrichen werden. Außer viel Ärger können damit auch hohe Kosten verbunden sein. Doch Sie haben Rechte. Laut Untersuchungen verzichten jährlich knapp 2 Millionen Passagiere auf ihre Fluggastrechte gegenüber den Airlines. Meist aus Unwissenheit. Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, steht Ihnen gemäß einer EU-Verordnung eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zu. Welche Art von Ticket Sie haben, ist dabei unerheblich. Eine ähnlich hohe Entschädigung können Sie einklagen, wenn der Flug gar komplett ausfällt. Selbst wenn der Flug plötzlich aus welchen Gründen auch immer umgeleitet wird, haben Sie unter Umständen Rechte auf eine Entschädigung. Das gilt ebenfalls, wenn Sie wegen einer Verspätung eines Zubringerflugs Ihren Anschlussflug verpassen. In solch einem Fall können Sie bis zu 600 Euro einklagen.

Sie haben ebenso Rechte auf finanzielle Entschädigungen von den Airlines bei Überbuchungen oder bei Flugverlegungen. Auch bei Streiks des Flugpersonals stehen Ihnen Ansprüche zu. Sichern Sie sich dazu die Rückerstattung von Folgekosten wie zusätzliche Übernachtungen, Verpflegung etc., wenn Flüge ausfallen oder verspätet ankommen und Sie einen Nachteil dadurch erleiden. Selbst bei außergewöhnlichen Umständen gehen Ihre Rechte nicht verloren.

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