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Kindesunterhalt nach der Scheidung: Was deinem Kind rechtlich zusteht

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Eine Scheidung ist für jede Familie ein einschneidendes Erlebnis, das viele Veränderungen mit sich bringt – sowohl emotional als auch finanziell. Vor allem Kinder sind davon betroffen, da sie nun nicht nur zwischen zwei Elternhäusern pendeln, sondern auch ihre finanzielle Versorgung gesichert wissen müssen. Damit du einen Überblick darüber erhältst, wie viel Unterhalt Scheidungskindern in Deutschland zusteht, welche Regeln es zu beachten gilt und wie sich die Beträge berechnen lassen, gibt dir dieser Artikel eine verständliche Einführung in das Thema Kindesunterhalt. Die richtigen Informationen helfen dir, sicherzustellen, dass dein Kind die Unterstützung bekommt, die ihm zusteht.

Die gesetzliche Grundlage: Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass beide Elternteile zum Unterhalt für ihr Kind verpflichtet sind. Nach einer Trennung oder Scheidung übernimmt jedoch derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, in der Regel den sogenannten Betreuungsunterhalt. Das bedeutet, dass dieser Elternteil das Kind im Alltag versorgt, ihm Unterkunft und Verpflegung bietet und für es da ist. Der andere Elternteil – oft der Elternteil, bei dem das Kind nicht regelmäßig wohnt – ist in diesem Fall in der Pflicht, den sogenannten Barunterhalt zu leisten-

Der Barunterhalt umfasst alle finanziellen Leistungen, die der Elternteil für das Kind entrichtet. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Nahrung, Kleidung, Bildung und Freizeitgestaltung. Es ist also der Beitrag, der sich in Form eines monatlichen Betrags niederschlägt und der sicherstellen soll, dass das Kind auch nach der Trennung der Eltern gut versorgt ist.

Die Berechnung des Kindesunterhalts: Die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab

Ein zentrales Hilfsmittel zur Berechnung des Kindesunterhalts ist in Deutschland die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Sie gibt Richtwerte für die Höhe des Kindesunterhalts in Abhängigkeit vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes vor. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, um an die allgemeine Preisentwicklung und die Bedürfnisse von Kindern angepasst zu bleiben. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt somit stark von den finanziellen Möglichkeiten des zahlenden Elternteils ab.

Die Tabelle gliedert die Unterhaltsbeträge in verschiedene Einkommensgruppen und Altersstufen. Je höher das Einkommen des Elternteils, desto höher fällt in der Regel der monatliche Unterhalt aus. Die Altersstufen sind so gestaffelt, dass sie dem wachsenden Bedarf des Kindes angepasst sind. Ein Kleinkind hat andere Bedürfnisse als ein Teenager oder ein volljähriges Kind in Ausbildung. Es gibt derzeit vier Altersgruppen: bis 6 Jahre, von 6 bis 11 Jahre, von 12 bis 17 Jahre sowie ab 18 Jahren. Für volljährige Kinder gelten jedoch zusätzliche Regeln, die wir später noch genauer betrachten werden.

Der Betrag, der in der Düsseldorfer Tabelle genannt wird, stellt allerdings den sogenannten „Regelbetrag“ dar, von dem meist das Kindergeld hälftig abgezogen wird, da das Kindergeld beiden Elternteilen zugutekommt. Der verbleibende Betrag ist der konkrete Unterhaltsanspruch, den das Kind vom zahlungspflichtigen Elternteil erhält.

Welche Faktoren beeinflussen die Unterhaltshöhe?

Die Unterhaltshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig, die genau berücksichtigt werden müssen, um sicherzustellen, dass der festgelegte Betrag gerecht und angemessen ist. Der wichtigste Faktor ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, das aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Versicherungsbeiträgen und gegebenenfalls berücksichtigungsfähiger Schulden errechnet wird.

Doch nicht nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils spielt eine Rolle: Auch das sogenannte „Existenzminimum“ oder der „Selbstbehalt“ ist wichtig. Der Selbstbehalt stellt sicher, dass der Unterhaltspflichtige trotz Zahlungen an das Kind selbst finanziell abgesichert bleibt und seine eigenen Lebenshaltungskosten decken kann. Für erwerbstätige Eltern liegt der Selbstbehalt derzeit bei etwa 1.370 Euro, für nicht erwerbstätige Eltern bei etwa 1.120 Euro. Das heißt, dass vom Einkommen des Elternteils erst dann Kindesunterhalt gezahlt werden muss, wenn es über dem jeweiligen Selbstbehalt liegt.

Sollte das Einkommen des Elternteils stark schwanken, etwa durch selbstständige Arbeit oder unregelmäßige Einkünfte, wird der Unterhalt meist auf Basis eines Durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate berechnet. Diese Regelung stellt sicher, dass der Unterhalt verlässlich kalkuliert werden kann und dass das Kind dauerhaft abgesichert ist.

Sonder- und Mehrbedarf des Kindes

Neben dem regulären Unterhalt können zusätzliche Kosten entstehen, die über den alltäglichen Bedarf hinausgehen und als Sonder- oder Mehrbedarf bezeichnet werden. Diese können notwendig werden, wenn besondere Situationen oder unvorhersehbare Ereignisse zusätzliche finanzielle Belastungen für das Kind mit sich bringen. Typische Beispiele für Mehrbedarf sind Kosten für Nachhilfeunterricht, therapeutische Maßnahmen oder medizinisch notwendige Zahnspangen. Auch größere Schulausgaben oder Musikunterricht können, wenn sie regelmäßig anfallen und für das Wohl des Kindes als wichtig erachtet werden, als Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Im Gegensatz zum regulären Kindesunterhalt, der in der Düsseldorfer Tabelle abgebildet ist, ist der Sonderbedarf meist nicht kalkulierbar, da er einmalige, plötzlich entstehende Kosten umfasst. Typische Fälle für Sonderbedarf sind beispielsweise hohe Arztrechnungen bei einem Unfall oder notwendige Ausgaben für eine Klassenfahrt. Bei solchen einmaligen Ausgaben kann der betreuende Elternteil den unterhaltspflichtigen Elternteil zur anteiligen Kostenübernahme auffordern. Ob dieser Sonder- oder Mehrbedarf tatsächlich übernommen werden muss, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall und den finanziellen Verhältnissen ab.

Volljährige Kinder: Wie verändert sich der Unterhaltsanspruch?

Wenn ein Kind volljährig wird, verändert sich der Unterhaltsanspruch in einigen wichtigen Punkten. Ab dem 18. Lebensjahr sind nämlich grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, ob das Kind bei einem von ihnen wohnt oder bereits ausgezogen ist. Der Unterhaltsanspruch wird nun auf der Basis des gemeinsamen Einkommens beider Eltern berechnet.

Volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen, haben in der Regel denselben Anspruch wie Minderjährige, wenn sie weiterhin bei einem Elternteil wohnen. Wenn ein volljähriges Kind jedoch in eine eigene Wohnung zieht oder in eine andere Stadt zieht, um zu studieren oder eine Ausbildung zu absolvieren, wird ein pauschaler Unterhaltsbetrag angesetzt, der derzeit bei rund 860 Euro liegt. Auch dieser Betrag wird durch das Kindergeld reduziert, sodass der letztliche Unterhaltsanspruch etwas geringer ausfallen kann. Zudem wird von volljährigen Kindern, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, erwartet, dass sie zum Unterhalt beitragen, sofern sie Nebenjobs haben.

Dein Kind hat ein Recht auf eine faire Unterstützung

Kindesunterhalt ist ein wichtiger Teil der finanziellen Absicherung deines Kindes, wenn ihr euch als Eltern trennt. Die Düsseldorfer Tabelle und die gesetzlichen Regelungen bieten eine klare Grundlage dafür, wie hoch der monatliche Unterhaltsanspruch deines Kindes sein sollte. Auch wenn die Berechnung des Unterhalts komplex erscheinen mag, ist sie darauf ausgelegt, die Interessen deines Kindes zu wahren und sicherzustellen, dass es in einem stabilen und verlässlichen Umfeld aufwächst. Wenn du unsicher bist, kannst du dich jederzeit an eine Familienberatungsstelle oder einen Anwalt für Familienrecht wenden, um die für deine Situation passenden Schritte einzuleiten.

Durch den Unterhalt leistest du als getrennt lebender Elternteil einen wertvollen Beitrag zum Wohl deines Kindes und hilfst ihm, auch nach der Trennung eine sichere und förderliche Umgebung zu erleben.

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