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Krank im Urlaub: Deine Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht

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Endlich ist es soweit: Der langersehnte Urlaub steht an, und du freust dich darauf, die Füße hochzulegen und den Arbeitsstress hinter dir zu lassen. Doch was passiert, wenn dich ausgerechnet während des Urlaubs eine Krankheit erwischt? Plötzlich wird aus der erholsamen Auszeit ein unfreiwilliges Krankenlager. Viele fragen sich in diesem Fall: Verfällt mein Urlaub nun? Welche Schritte muss ich einleiten, und wie sieht das rechtlich überhaupt aus? In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast, wenn du im Urlaub krank wirst, und wie du am besten vorgehst, um deinen Urlaubsanspruch zu schützen.

Krank im Urlaub – Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen

Eine der zentralen Fragen, die sich viele stellen, wenn sie im Urlaub krank werden, lautet: „Verliere ich jetzt meine Urlaubstage?“ Die gute Nachricht ist: Dein Urlaubsanspruch bleibt in einem solchen Fall bestehen. Wenn du während deines Urlaubs krank wirst und dich bei deinem Arbeitgeber ordnungsgemäß krankmeldest, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaubstage angerechnet. Das regelt § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Das bedeutet, dass du die durch Krankheit entfallenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen kannst. Voraussetzung dafür ist, dass du deiner Krankmeldung auch die entsprechende Krankschreibung, also ein ärztliches Attest, beilegst. Sobald du krankgeschrieben bist, gelten die Tage der Arbeitsunfähigkeit als „Krankheitstage“ und nicht mehr als Urlaub. Diese Regelung dient dazu, sicherzustellen, dass du tatsächlich die Erholung bekommst, die dir durch deinen Urlaub zusteht – und das funktioniert schließlich nicht, wenn du krank im Bett liegst.

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass nicht nur die Krankheit entscheidend ist, sondern auch die korrekte und zeitnahe Krankmeldung bei deinem Arbeitgeber. Hier kommen wir zur nächsten wichtigen Frage: Was musst du tun, wenn du während des Urlaubs krank wirst?

Krankmeldung im Urlaub – So meldest du dich richtig krank

Auch im Urlaub gelten die üblichen Pflichten zur Krankmeldung. Das bedeutet, du musst deinen Arbeitgeber umgehend informieren, wenn du erkrankst. Viele denken fälschlicherweise, dass diese Pflicht im Urlaub entfällt, da man ja offiziell frei hat. Das ist jedoch nicht der Fall. Sobald du merkst, dass du arbeitsunfähig bist, solltest du deinen Arbeitgeber telefonisch oder per E-Mail darüber informieren. Dies gilt auch, wenn du im Ausland bist.

Neben der umgehenden Information an den Arbeitgeber ist es genauso wichtig, dass du dir schnellstmöglich ein ärztliches Attest besorgst. Dieses Attest ist der Beweis dafür, dass du wirklich krank bist und der Urlaub nicht wie geplant zur Erholung genutzt werden konnte. Idealerweise informierst du deinen Arbeitgeber am ersten Krankheitstag und lässt ihm das ärztliche Attest so bald wie möglich zukommen. Je nach Unternehmen reicht es, das Attest nach deiner Rückkehr im Büro abzugeben. Manchmal verlangt der Arbeitgeber aber auch, dass du die Krankmeldung direkt per Post oder als Scan schickst.

Falls du dich im Ausland befindest, ist es ratsam, das Attest in der jeweiligen Landessprache oder in einer international verständlichen Form (beispielsweise auf Englisch) ausstellen zu lassen. Andernfalls kann es sein, dass dein Arbeitgeber Schwierigkeiten hat, das Dokument zu verstehen oder zu akzeptieren. In den meisten Fällen genügt es, das Attest nach deiner Rückkehr vorzulegen, doch um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du die Regelungen deines Arbeitsvertrags oder betriebliche Vorgaben genau kennen.

Eine weitere häufig gestellte Frage ist, ob sich die Dauer der Krankmeldung auf die restlichen Urlaubstage auswirkt. Hier gilt: Wenn du nach der Krankheit wieder gesund bist und noch Urlaubstage übrig sind, kannst du diese im Normalfall sofort weiter nutzen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Wirst du jedoch bis zum Ende deines Urlaubs krankgeschrieben, endet der Urlaub mit der Arbeitsunfähigkeit. Die entfallenen Urlaubstage kannst du später nachholen.

Rückerstattung von Urlaubstagen – So holst du deine verlorenen Tage zurück

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, ist es wichtig, im Nachhinein die Rückerstattung der entfallenen Urlaubstage zu beantragen. Das passiert nicht automatisch. Du musst also aktiv werden, um sicherzustellen, dass du die Urlaubstage auch wirklich gutgeschrieben bekommst. Wende dich dazu an deinen Arbeitgeber, sobald du wieder gesund bist, und reiche das ärztliche Attest ein. In der Regel erfolgt dann die Anrechnung der Krankentage auf dein Urlaubskonto.

Wie lange du die durch Krankheit verlorenen Urlaubstage nachholen kannst, hängt von den jeweiligen betrieblichen Regelungen ab. Grundsätzlich solltest du darauf achten, den Resturlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Wenn das aus dringenden Gründen nicht möglich ist, kann der Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden, wobei er meist bis zum 31. März genommen werden muss. Falls du das versäumst, verfällt der Anspruch in der Regel.

In einigen Fällen kann es auch zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, etwa wenn Zweifel an der Gültigkeit der Krankschreibung bestehen oder der Arbeitgeber den Eindruck hat, dass die Krankheit vorgeschoben wurde, um mehr Urlaub zu erhalten. In solchen Fällen hast du als Arbeitnehmer jedoch gute Karten, solange du die Krankheit ordnungsgemäß gemeldet und ein ärztliches Attest vorgelegt hast. Bei Unstimmigkeiten kann der Betriebsrat oder ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

Krank im Ausland – Was du beachten solltest

Eine besondere Herausforderung stellt die Situation dar, wenn du im Ausland krank wirst. In diesem Fall gelten die gleichen Grundregeln wie bei einer Krankheit im Inland: Du musst dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber krankmelden und ein ärztliches Attest besorgen. Allerdings kann es im Ausland manchmal schwieriger sein, schnell medizinische Hilfe zu erhalten oder ein Attest in der richtigen Form zu bekommen.

Wichtig ist, dass du eine ärztliche Bescheinigung einholst, die deinen Namen, die Diagnose und den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit enthält. Es ist hilfreich, wenn das Attest in Englisch oder einer anderen verständlichen Sprache vorliegt, damit dein Arbeitgeber es problemlos nachvollziehen kann. Solltest du in einem Land erkranken, in dem die medizinische Versorgung komplizierter ist, empfiehlt es sich, direkt Kontakt zu deiner Krankenversicherung aufzunehmen. Diese kann dir oft bei der Organisation eines Arztbesuchs oder der Beschaffung der notwendigen Dokumente helfen.

Falls du im Ausland nicht nur erkrankst, sondern vielleicht sogar längerfristig behandelt werden musst, solltest du in Betracht ziehen, eine Rückreise zu planen. In einigen Fällen bietet es sich an, den Urlaub abzubrechen und in die Heimat zurückzukehren, um dort die nötige medizinische Versorgung zu erhalten. Kläre in diesem Fall mit deinem Arbeitgeber und deiner Krankenversicherung, welche Schritte erforderlich sind und ob du möglicherweise auf Unterstützung für die Rückreise zählen kannst.

Fazit: Krank im Urlaub? So handelst du richtig

Auch wenn es ärgerlich ist, krank im Urlaub zu werden, solltest du die Situation gelassen angehen und deine Rechte kennen. Wichtig ist, dass du deine Krankmeldung rechtzeitig durchführst und dir ein ärztliches Attest besorgst, um deinen Urlaubsanspruch zu wahren. Die verlorenen Urlaubstage verfallen nicht, sondern können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wenn du dich an diese Schritte hältst, schützt du nicht nur deine Erholung, sondern auch deinen Anspruch auf die freie Zeit, die dir zusteht.

Gerade bei einer Erkrankung im Ausland können zusätzliche Herausforderungen auftreten, aber auch hier gilt: Mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um deine Rechte kannst du die Situation souverän meistern. So sorgst du dafür, dass deine Urlaubstage nicht verloren gehen und du die Auszeit bekommst, die du verdienst.

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