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Midijob-Grenze wird angehoben

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Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Gesetzesregelungen für Midijobber. Die Grenze für alle, die in Midjobs arbeiten, wird von der Bundesregierung auf 2.000 Euro angehoben. Das bedeutet: Wer nicht mehr als den genannten Betrag verdient, zahlt als Beschäftigter weniger Beiträge in die Sozialversicherungen. Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, dass Geringverdienern mehr Nettoverdienst im Geldbeutel bleibt. Was sind Midjobs? Diese Art von Arbeit sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich bislang der monatliche Bruttoverdienst zwischen 520,1 Euro und 1.600 Euro bewegte. Zu Beginn des Jahres 2023 wird die Höchstgrenze auf 2.000 angehoben. Das bedeutet, dass die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse entlastet werden. Angestellte und Arbeitgeber müssen ab dem Datum weniger Beiträge zur Kranken-, Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abführen.

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